Öffnet in einem neuen Tab

Schweizer Transparenzgesetz (TJPG)

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Publiziert am

Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) per 01.10.2026 übernimmt die Schweiz den europäischen Standard zur Identifikation wirtschaftlich berechtigter Personen.

Um was geht es?

Für eine wirksame Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäscherei müssen Schweizer Unternehmen neu offenlegen, welche natürlichen Personen effektiv die Fäden im Hintergrund ziehen, das Kapital bereitstellen oder finanziell von den Gesellschaften profitieren. Diese Personen nennt man «wirtschaftlich Berechtigte» oder «Kontrollinhaber». Das Register mit den Daten zu den Kontrollinhabern ist nicht öffentlich; die Einsicht bleibt im Wesentlichen den zuständigen (Strafverfolgungs-)Behörden vorbehalten.

Wer muss sich melden und wer hat die Verantwortung?

Meldepflichtig sind grundsätzlich alle im Handelsregister eingetragenen gewinnorientierten Gesellschaften. Dazu gehören Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften sowie Kommanditaktiengesellschaften. Gewöhnliche Vereine und Stiftungen sind im Regelfall von der Meldepflicht ausgenommen. Die Verantwortung der Meldung liegt beim Verwaltungsrat oder beim Vorsitzenden der Geschäftsführung.

Wo kann die Meldung erfasst werden?

Die Meldung für das Schweizerische Transparenzgesetz (TJPG) wird digital über die staatliche KMU-Plattform EasyGov.swiss erfasst.

Bis wann muss die Meldung erfolgen?

Neue Unternehmen: gilt eine Frist von 1 Monat nach Handelsregistereintrag.

Bestehende Unternehmen:

  • 1 Monat: bei Mutationen
  • bis 31. Dezember 2026: Aktiengesellschaften (AG), die der ordentlichen Revision unterstehen.
  • bis 31. Januar 2027: Übrige Gesellschaften mit ordentlicher Revision.
  • bis 1. März 2027: Aktiengesellschaften ohne ordentliche Revision (eingeschränkte Revision).
  • bis 1. April 2027: Übrige Gesellschaften sowie Gesellschaften ausländischen Rechts.
  • bis 1. Oktober 2028: Gesellschaften, bei denen alle wirtschaftlich berechtigten Personen bereits als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen sind.

Was passiert bei Missachtung?

Wer vorsätzlich gegen das TJPG verstösst oder falsche Angaben macht, kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden.

Falls Sie Unterstützung wünschen oder Fragen haben, dürfen Sie sich jederzeit bei uns melden.